BME-Region Osnabrück/Ostwestfalen-Lippe

Webmeeting: Recht im Einkauf

Datum:

21.10.2021, 17:00 bis 18:30

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Adresse:

Online-Veranstaltung. Der Anmeldelink zur Online-Websession wird Ihnen mit der Email-Bestätigung zugesandt

Online-Veranstaltung

Referenten:

Angelika Schaeuffelen, RA, Frankfurt/ Main
Als Rechtsanwältin mit Leidenschaft für Kommunikation widmet sich Frau Schaeuffelen neben Kanzlei und Wirtschaftsmediation vor allem der betrieblichen Weiterbildung. Sie bietet Kommunikationstrainings, Rechtsseminare, Vorträge und Workshops zu den unterschiedlichen Themenbereichen an.

Kosten:

keine

Max. Teilnehmerzahl:

Kontakt:

Diese Veranstaltung fand bereits statt.

Fallstricke beim Wareneingang und bei der Abnahme

In der Einkaufspraxis wird immer wieder unterschätzt, welch erhebliche Folgen an eine unterlassene oder nicht ausreichend durchgeführte Wareneingangsprüfung geknüpft sind. Auch im Rahmen der Frage, wann überhaupt ein Kaufvertrag vorliegt, besteht oft Unklarheit. Manch Einkäufer wähnt sich im Werkvertrag, um dann zu erfahren, dass ein Kaufvertrag vorlag und seine Ansprüche an fehlender Wareneingangsprüfung scheitern.

Im Rahmen von Werkverträgen kommt es manchmal schneller zu Abnahmen, als dem Auftraggeber lieb ist. Diesbezüglich ist die Kenntnis möglicher Abnahmeformen und der Abnahmefolgen unerlässlich.

Abgrenzung Kaufvertrag / Werkvertrag

  • Grundsatzurteil des BGH zur Anwendung des Kaufvertragsrechts
  • Anlageneinkauf: Kaufvertrag mit Montageverpflichtung oder Werkvertrag?
  • Abgrenzung Kaufvertrag / Bauvertrag

Was ist im Rahmen eines Kaufvertrages bei Wareneingang zu beachten?

  • Untersuchung der Ware / Mängelrüge
  • Fristen
  • Rechtsfolgen bei unterlassener oder nicht ausreichender Wareneingangsprüfung
  • Bedeutung verdeckter Mängel
  • Rechtsprechung zum Umfang der Wareneingangsprüfung
  • Kann die Wareneingangskontrolle vertraglich ausgeschlossen werden?

Was ist im Rahmen eines Werkvertrages hinsichtlich der Abnahme zu beachten?

  • Welche gesetzlichen Folgen sind an die Abnahme geknüpft?
  • Vertragliche Regelung zur Abnahme und ihrer Folgen
  • Konkludente Abnahme

Vorsicht Falle: Fiktive Abnahme auch bei wesentlichen Mängeln möglich

Ansprechpartner

Wolfgang zur Stadt Vorsitzender, Vorstandsmitglied, Delegierter
0541/321-1252